Geringe Menge
Der Begriff „geringe Menge“ bezieht sich auf eine spezifizierte Höchstmenge von Cannabis, deren Besitz in einigen Rechtsordnungen unter bestimmten Bedingungen von strafrechtlichen Sanktionen ausgenommen oder mit geringeren Strafen belegt wird. Diese Regelung dient der Entkriminalisierung des Besitzes kleiner Mengen Cannabis für den persönlichen Gebrauch und variiert erheblich zwischen verschiedenen Ländern und sogar innerhalb von Regionen eines Landes.
Glaukom
Eine Augenerkrankung, bei der Cannabis zur Senkung des Augeninnendrucks eingesetzt werden kann.
GMP (Good Manufacturing Practice)
Qualitätsstandards für die Herstellung von Arzneimitteln, einschließlich medizinischem Cannabis.
Geringe Menge
Ein rechtlicher Begriff, der die Menge an Cannabis definiert, bei deren Besitz die Strafverfolgungsbehörden von einer Anklage absehen können. Die Definition der geringen Menge variiert von Bundesland zu Bundesland.